Der Begriff E-Commerce (v. eng. electronic commerce mit electronic für „elektronisch“ und commerce für „Geschäftswelt“, „Handel“, „Handelsverkehr“) wird sowohl als spezieller als auch ein deutlich umfassenderer Begriff verwendet.

  • Er steht
  • im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen für einen Teilbereich des E-Business
  • im Rahmen der Internetwirtschaft etwas weiter gefasst für Elektronischen Handel
  • Im Rahmen des Internetrechts steht der Begriff für die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände, siehe
  • die E-Commerce-Richtlinie („Dienste der Informationsgesellschaft“) auf EG-Ebene
  • österreichisches E-Commerce-Gesetz („elektronischer Geschäfts- und Rechtsverkehr“)

Dieser Artikel ist ein Auszug aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
Lizenz / Copyright: Dieser Lexikon-Artikel steht unter der GNU FDL (GNU Freie Dokumentationslizenz). Wikipedia ist eine mehrsprachige Enzyklopädie, deren Inhalte frei nutzbar sind und es für immer bleiben werden.