Der Begriff E-Commerce (v. eng. electronic commerce mit electronic für „elektronisch“ und commerce für „Geschäftswelt“, „Handel“, „Handelsverkehr“) wird sowohl als spezieller als auch ein deutlich umfassenderer Begriff verwendet.
- Er steht
- im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen für einen Teilbereich des E-Business
- im Rahmen der Internetwirtschaft etwas weiter gefasst für Elektronischen Handel
- Im Rahmen des Internetrechts steht der Begriff für die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände, siehe
- die E-Commerce-Richtlinie („Dienste der Informationsgesellschaft“) auf EG-Ebene
- österreichisches E-Commerce-Gesetz („elektronischer Geschäfts- und Rechtsverkehr“)
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Veröffentlicht: 2009-04-07 02:27:13